Zum Wohle der Allgemeinheit
Seit 1999 streitet sich Horst Lucht mit den Behörden. Er ist nervlich und finanziell am Ende, sagt er. Aber er macht weiter. Er muss weiter machen.
Rückblende:
1982 wird bei Frau Brandt, der Mutter, eine endogene Psychose, Paranoia und Altersdemenz festgestellt. Sie wird vom Sozialamt Kassel in das Alten- und Pflegeheim „Haus Emmaus“ nach Fulda eingewiesen. Die Unterbringung wird durch den Amtsarzt gefordert und als dauerhaft bezeichnet. Selbstverständlich werden die Kosten übernommen. Am 01.07.1996 wird das Pflegeversicherungsgesetz eingeführt und Frau Brandt bekommt vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen die Pflegestufe „0“ bescheinigt. Das heißt, sie bekommt kein Pflegegeld, da der pflegerische Betreuungsbedarf unter den geforderten 90 Minuten täglich liegt. Wie Frau Brandt geht es vielen alten psychisch Kranken.
Die Stadt Kassel entschied folgerichtig, dass Frau Brandt weiter im Heim verbleiben durfte und zahlte die Kosten aus Sozialhilfemitteln. 1999 dann die Wende: Das Sozialamt Kassel versucht im Rahmen einer Unterhaltsklage, die Verpflichtung des Sohnes zur Zahlung der Unterbringungskosten zu erwirken. Die Unterhaltsklage ging für das Sozialamt verloren. Zum 01.09.1999 werden die Zahlungen für Frau Brandt treotzdem eingestellt: Frau Brandt ist nun gesund, sagt Kassel. Ärztliche Gutachten sprechen dagegen. Unabhängige Gutachter bestätigen den Pflegebedarf, dringen auf Heimunterbringung. Aber das spielt für das Sozialamt Kassel keine Rolle: Frau Brandt ist ab sofort gesund und dabei bleibt es! Eine Amtsärztliche Untersuchung unterbleibt: Wir sind nicht zuständig. Frau Brandt ist gesund.
„Wer nicht zahlt, der fliegt!“, legt das Heim fest und kündigt den Betreuungsplatz der Frau Brandt. In zähen Verhandlungen erwirkt der Sohn der Frau Brandt, dass Sie bleiben darf – vorerst - und er bezahlt und bezahlt und bezahlt - mühsam und aus eigener Tasche. Obwohl Frau Brandt einen Anspruch auf Sozialhilfe hat, verweigert man ihr die Leistung. Horst Lucht zahlt weiter, obwohl er nicht kann und auch nicht muss. Zahlt dafür, dass man seine Mutter betreut, dass man sie pflegt und dass man sie am Leben lässt. Und er zahlt, weil ein Sozialamt wieder Kosten spart: Wie so oft in Deutschland. Er bezahlt auch für seine Naivität, an einen Sozialstaat zu glauben. Wieder einer, der zum Verzicht gezwungen wurde. Und es funktioniert: Man schätzt, dass 63,1 % der tatsächlichen Ausgaben der Sozialhilfe durch „Verzicht“ eingespart werden können. Sozialhilfemittel werden verweigert, wo sie am Nötigsten sind. Die Durchsetzung der Ansprüche scheitert an Gebühren und Zuständigkeiten. Kaum ein Anwalt ist bereit, sich mit arbeitsintensiven und wenig kostenträchtigen Sozilahilfemandaten auseinander zu setzen. Man steht als Betroffener allein gegen eine Schar von Sachbearbeitern und Amtsschimmel: Austauschbar, Meinungskonform, Massenhaft. Zielgerichter Sozialhilfebetrug durch Amtsträger.
Erna Brandt ist jetzt 79 Jahre alt. Sie lebt seit 22 Jahren im Pflegeheim. Manchmal sagt sie, man wolle sie umbringen. Sie weiß auch nicht mehr, wie es draußen ist. Ihr Sohn besucht sie regelmäßig und kämpft um ihre Rechte. Er bezahlt seine Steuern und weiß nicht mehr wofür.
Horst ist am Ende, sagt er. Vor kurzem ist seine Frau an Krebs gestorben und das warf ihn aus der Bahn. Wenn er doch nur das mit seiner Mutter geregelt bekäme, dann könnte er wenigstens trauern. So aber steht er vor dem Ruin, nicht nur finanziell. Er will sich nicht abfinden: Immerhin sei die Würde des Menschen unantastbar. Und es hört sich so an, als glaube er dran. Sie auch?