Meine Empörung über die Lebenssituation von Sozialhilfeempfängern beruht nicht allein auf der Tatsache, dass sie wenig Geld zur Verfügung haben. Vielmehr muss klar werden, dass viele von Ihnen noch nicht einmal das bekommen, was ihnen vom Gesetz her zusteht.
In den letzten Jahren hat ein entscheidender Paradigmenwechsel in der praktischen Anwendung der Sozialgesetzgebung durch Sozialämter stattgefunden:
Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) enstand im Jahr 1961, zu Zeiten des Wirtschaftsbooms und unter Bedingungen der Vollbeschäftigung. Sozialhilfe sollte keine „rentengleiche Dauerleistung“ darstellen, sondern lediglich die Funktion eines letzten sozialen Sicherungsnetzes erfüllen. Dies war nicht weiter schwer, denn es gab kaum Sozialhilfeempfänger. Heute, in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit, da immer mehr Anspruchsberechtigte ihren Lebensunterhalt auf diese Hilfe angewiesen sind, muss über die Finanzierbarkeit nachgedacht werden. Die ersten Anzeichen einer Wende im sozialen Bereich zeichneten sich bereits 1996 ab. Mit dem Armutsbericht 1995 wurde man hellhörig und beschloss, eine Bedürftigen zu separieren: Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) entstand. So konnte durch eine getrennte Statistik vorerst eine Senkung der Empfängerzahlen erreicht werden. Das AsylbLG stellt hiernach Anspruchsberechtigte deutlich schlechter als Sozialhilfeempfänger im Sinne des BSHG. Asylbewerber erhalten als Haushaltsvorstand vorwiegend Sachleistungen in Höhe von monatlich 184,07 €, sowie einen Barbetrag von 40,90 €, Gebrauchsgüter werden leihweise gestellt und sie haben keinen Anspruch auf Einmalige Beihilfen. Die Geldleistungen sind um 15-20% niedriger als die regelsätze nach dem BSHG. Mit der gesonderten Erfassung konnte zwar die Zahl der Sozialhilfeempfänger drastisch gesenkt werden, aber seither steigt sie stetig an. Im Vergleich fällt auf, dass die Brutto-Ausgaben für HzL dennoch sinken: Die Zahl der Anspruchsberechtigten stieg in Sachsen-Anhalt seit 1997 bis 2001 um 20 %, während die Bruttoausgaben für HzL im gleichen Zeitraum um 6,5 % gesenkt werden konnten. Zum 31.12.2002 bezogen 93 492 Sachsen-Anhaltiner ( 60 % mehr als noch 1994) Hilfe zum Lebensunterhalt. Das waren 3,6 % der Bevölkerung (1997waren es noch 2,7 %). Diese sind aber nur jene Anspruchsberechtigten, die tatsächlich Sozialhilfe erhalten haben. Der Armuts- und Reichtumsbericht für Sachsen-Anhalt (Ja, so etwas gibt es!) stellt fest, dass 18 % der Gesamtbevölkerung unter der bundesdeutschen Armutsschwelle leben (Ihnen steht weniger als 60 % des Durchschnittseinkommen zur Verfügung). Auch die Kinderamut ist immernoch - trotz eines erheblichen Rückganges seit 1992 - überdurchschnittlich hoch.
Der Großteil der Armen verzichtet auf seine Ansprüche auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Dieser „Verzicht“ resultiert zum einen aus Angst vor angedrohtem Arbeitszwang und Repressalien, aus Scham, aus Unwissenheit oder weil Ihnen die Leistungen vorsätzlich verweigert werden. Schätzungsweise können auf diese Art 63,1 % der tatsächlichen Ausgaben eingespart werden. Das entspricht im Jahr 2002 einer Ersparnis von 144 Mio € für den Landeshaushalt Sachsen-Anhalt.
Weil aber nicht sein kann, was nicht sein darf, ist Armut in Deutschland leider nicht medienwirksam genug und die „Erfolge“ der Sozialhilfemafia werden unter den Teppich gekehrt: während Florida-Rolf, Viagra-Kalle und Puff-Helmut durch die Medien geistern und immer noch die Lüge regiert, den Armen ginge es eigentlich viel zu gut, wird in deutschen Sozialämtern gelogen, betrogen und verweigert, wie man es sich kaum vorstellen kann. Täter sind dabei jene, denen man es am wenigsten zutraut: Leisetreter auf der amtlichen Seite des Schreibtischs. Der Ausverkauf der Hilfebedürftigen nimmt dabei erstaunliche Ausmaße an. Nicht nur, dass mit sportlichem Ehrgeiz versucht wird, so wenig wie möglich zahlen zu müssen, so werden konsequent Gesetze missachtet. Leistungskürzungen werden angeordnet, die mit Nichts anderem als Willkür zu begründen sind. Im Sozialamt Magdeburg werden „Einkommen“ angerechnet, die es nicht gibt, Arbeitsverweigerungen inszeniert und Leistungen rechtswidrig gekürzt. In Duisburg wird geschütztes Vermögen als Einkommen gewertet und von der Sozialhilfe abgesetzt, Mitwirkungen eingefordert, die nicht erbracht werden können, Anträge gar nicht erst angenommen oder schon mal ein WG-Mitglied für schwul erklärt, um ihm nicht den Regelsatz eines Alleinstehenden auszahlen zu müssen. Deutschlandweit werden Menschen zur Verwaltungsvereinfachung miteinander „verkuppelt“, um Ansprüche zu senken. In Fulda wird eine 83-jährige psychisch Kranke für gesund erklärt, um die Heimkosten zu sparen. So genannte Bedarfsermittler verletzen Grudnrechte der Betroffen und durchsuchen Wohnungen nach Beweisen für Betrug. Anträge werden verlegt, vergessen oder einfach nicht bearbeitet, weil sich Zuständigkeiten ändern oder Bearbeiter krank, im Urlaub oder lustlos sind. Vermehrt wird der neueste Clou der Sozialamts-Al-Capones angewendet: Verweigerung von Minderbeträgen. Wenn man bedenkt, dass sich der Regelsatz eines Haushaltsvorstandes (nach Bundesländern gestaffelt) bei monatlich 282 – 296 € bewegt, ist es unverantwortlich, wenn beträge unter 100,00 € verweigert werden. Jeder Cent ist für jemanden wichtig, der nichts hat und deswegen Sozialhilfe beantragen muss. Es ist fast überflüssig zu erwähnen, dass auch diese Praxis jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt.
An diesen praktischen Beispielen des „Sozialmobbings“ wird deutlich, warum sich Menschen davor scheuen, sich diesem Psychoterror auszusetzen. Besonders muss festgestellt werden, dass eben nicht zwingend ein Gesetz die repressive Bewilligungspraxis der Sozialämter beeinflusst, sondern das Streben der Amtsmitarbeiter kostenminimierend zu „helfen“. Für jene, denen so geholfen wurde, bricht meist eine Welt zusammen: Sie wissen weder ein noch aus und können nicht ordnen, was ihnen passiert. Ratsuchend wenden sie sich auch an so genannte Sozialhilfediskussionsforen im Internet. Dort treffen sie dann wieder auf jene, die ihnen vorher Unrecht taten: Mitarbeiter der Sozialämter. In Diskussionen mit Sozialamtsmitarbeitern trifft man leider auf wenig Verständnis für Kritik an der Sozialamtspraxis. Wer dem widerspricht hat halt „keine Ahnung“ und muss mit einer Accountsperre rechnen. Wie in jedem Sozialamt ist auch in den virtuellen kein Widerspruch erwünscht. Interessanterweise wird in solchen Diskussionsforen - die sich dem eigenen Selbstverständnis nach, der Beratung in Fragen der Sozialhilfe widmen - vor allem durch Sozialamtsmitarbeiter „beraten“. Diese lassen sich ausführlich loben, da sie selbst in ihrer Freizeit weiterhin ihre fragwürdigen Rechtsauffassungen unters Sozialhilfevolk bringen.
Beeindruckend ist es schon, wenn man sofort eine Antwort bekommt, die tatsächlich die Praxis auf den Sozialämtern passgenau widergibt. Dass aber genau diese Praxis die Hilfesuchenden veranlasste, im Internet um Rat zu ersuchen, stört die „Experten“ kaum. Ganz nebenbei wird durch das anonyme Expertenvolk erreicht, dass ein Rest ab Gerechtigkeitssinn, der eben erst eine erlebt Entscheidung fragwürdig werden lässt, gelähmt wird. Die rechtswidrigen Amtsentscheidungen werden so anonym als „korrekt“ deklariert. Es gibt kaum jemanden, der nach weiterer Beratung im Internet, trotz dem an seinem Anliegen festhält. So schafft sich ein Sachbearbeiter in seiner Freizeit (das hoffen wir doch!), das lästige Klientel vom Hals, welches sonst am nächsten Tag mit einem Widerspruch vor dem eigenen Schreibtisch stehen könnte.
Obwohl man sie ohnehin an ihrer menschenverachtenden Lebenseinstellung erkennt, geben sich die Sozialamtsmitarbeiter (wohl im dringenden Bedürfnis nach Unterscheidung) als solche zu erkennen. Fast so, als wären sie stolz auf ihren Berufsstand und fast so, als würde ihre Amtsbezeichnung einen Gewinn an Autorität und Sachverstand bedeuten. Ich habe erlebt, dass der Hilfeschrei eines Betroffenen mit wilden Mutmaßungen hinischtlich des Selbstverschuldens torpediert wurde, statt tatsächlich die Nöte des Hilfeempfängers ernst zu nehmen und sinnvolle Hilfe vorzuschlagen. Auch treiben sich vermehrt echte „Sozialrassisten“ in solchen Foren herum, die konsequent – und unter den Augen der Forenbetreuer (bekennende Sachbearbeiter) – pauschal die Betroffenen in die Schublade der „arbeitsscheuen Querulanten“ pressen. Eine Diskussion über diese Form des Rassismus, endete im http://www.forum-sozialhilfe.de mit dem Hinweis des Betreibers Thomas Rickal, dass in D Meinungsfreiheit herrsche und postwendend folgte eine Accountsperre der kritischten Diskutanten. Unter http://www.sozialhilfe-online.de bekam ich auf meine Nachfrage an Ralf Bickert als Betreiber des Forums erklärt, dass meine Arroganz nicht erwünscht sei: Natürlich wurde mein Nick umgehend gesperrt. Harald Thomé vom Verein Tacheles in Wuppertal (http://www.tacheles-sozialhilfe.de ) hat sich entschieden, eine Vorzensur der Beiträge zu praktizieren, so dass es einem Lottogewinn gleichkommt, wenn ein Sozialamtskritisches Posting zur Veröffentlichung freigeschaltet wird. Er gibt zu, Beiträge, wenn sie von bestimmten Nicks abgesendet werden, ohne Kenntnisnahme des Inhalts sofort zu löschen. Hetze gegen Sozialhilfeempfänger ist seiner Meinung nach eine „Diskussionsgrundlage“ und gelangt unkommentiert durch die Zensur. Eine rechtliche und sachliche Prüfung der Inhalte findet übrigens in keinem dieser Foren statt. Allesamt werden sie von verantwortungslosen Wohlfahrtsindustriellen betrieben, die noch irgendetwas verkaufen wollen. Sozialhilfeempfänger werden mit ihren Nöten wieder einmal allein und den gleichen Sozialamts-Rambos überlassen, die ihre Notlage wissentlich herbeiführten.
Vom 20.-23.05.2004 findet in Magdeburg das Bundestreffen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) statt. Dort wird auch Harald Thomé eine Arbeitsgruppe zum Thema „bis zum Schlechtwerden – Rechtsfindung und Ansatzpunkte zur Rechtsdurchsetzung“ leiten. Dieser Titel ist passend gewählt, aber ich denke, er sollte seinen Vortrag um den Untertitel „Sozialhilfebratung im Internet : aber wie?“ erweitern. Gern möchte ich diskutiert wissen, ob Sozialhilfebratung – wenn sie wie im Internet von Sozialamtsmitarbeitern betrieben wird – tatsächlich dem erklärten Ziel der Sozialhilfeinitiativen nach einem Ende des Sozialabbaus dienlich ist. Durch die Anpassung der virtuellen Beratung an die Gegebenheiten der Sozialamtspraxis und die Zulassung einer Diskussion einer „Individual-Schuldfrage“ wird leider einer Solidarisierung sozial Benachteiligter konsequent entgegengewirkt. Statt der Erkenntnis, dass das eigene Problem nur Teil eines Gesamtproblems ist, bleiben die Betroffen in ihrem privaten Unrecht sitzen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die ewige Verlautbarung des Sozial-Un-Rechts eine Akzeptanz der Zustände zu befürchten ist. Den Betroffenen wird zugemutet, ihren Gerechtigkeitssinn einer menschenverachtenden Praxis anpassen zu müssen. Durch ständige Wiederholung und Rechtfertigung des Unrechts wird legalisiert, was berechtigterweise als falsch empfunden wurde. ABER: Wer individuelles Unrecht nicht mehr als solches erkennt, kann sich auch nicht gegen die Diskriminierung einer ganzen Bevölkerungsgruppe wehren.